Schöberl & Partner
Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co KG
Murtalstraße 488, 5582 St. Michael
E-Mail: office@wtschoeberl.at
Tel: +43-6477-20020 | Fax: +43-6477-200-2020
Die Antragstellung des Härtefallfonds für die Zeiträume November 2021 bis März 2022 ist noch bis 2. Mai 2022 möglich.
Anspruchsberechtigte erhalten für die Lockdown-Monate November und Dezember mindestens 1.100 Euro, für die Monate Jänner bis März mindestens 600 Euro. Das Umsatzminus muss im November und Dezember 30 %, für die Monate Jänner bis März 40 % im Vergleich zur Vorkrisenzeit betragen.
Beim Härtefallfonds wird auf Unternehmer abgestellt, die steuerlich Einkünfte aus selbständiger Arbeit und/oder Gewerbebetrieb erzielen. Antragsberechtigt sind folgende Gruppen:
Mittels nachfolgendem Link erhalten Sie umfassende Informationen und gelangen zum Antragsformular: https://www.wko.at/service/haertefall-fonds.html
Bitte beachten Sie, dass für die Antragstellung eine digitale Handy-Signatur benötigt wird (https://www.handy-signatur.at/).
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